
Eine Rente kann wegen jeder Geldforderung in dem Umfang gepfändet werden, in dem Arbeitseinkommen pfändbar ist. Die Pfändung muss jedoch der Billigkeit entsprechen, und der Rentner darf hierdurch nicht hilfsbedürftig werden. Letzteres gilt nicht bei Pfändungen wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche.
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Eine Rente kann wegen jeder Geldforderung in dem Umfang gepfändet werden, in dem Arbeitseinkommen pfändbar ist.
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Eine Rente ist bei einer Geldforderung - wie auch Arbeitslohn oder Gehalt - nur eingeschränkt pfändbar. Pfändbar ist nämlich nur der Teil der Rente, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, die sich aus der Tabelle zur Zivilprozessordnung ergibt. Diese richtet sich nach der Höhe des Einkommens...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Pfaendung-von-Renten.html
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